Fotoanleitung: Etiketten richtig fotografieren
Die Prüfung liest ausschließlich, was auf Ihren Fotos zu sehen ist. Gute Aufnahmen entscheiden darüber, ob der Bericht jede Pflichtangabe bewerten kann — und für die Schriftgrößenprüfung braucht es eine 1-Euro-Münze als Maßstab. Diese Anleitung zeigt, worauf es ankommt.
Der Grundsatz: Was nicht fotografiert ist, wird nicht geprüft
Die Analyse rät nicht. Eine Angabe, die auf keinem Foto zu sehen ist, wird im Bericht nicht als fehlend beanstandet, sondern als nicht beurteilbar ausgewiesen oder mit einem ausdrücklichen Vorbehalt versehen — es könnte ja die nicht fotografierte Seite sein, die sie trägt. Je vollständiger die Aufnahmen, desto eindeutiger fällt der Bericht aus.
Diese Aufnahmen braucht die Prüfung
- Schauseite: Die Vorderseite mit Bezeichnung des Lebensmittels, Nettofüllmenge und gegebenenfalls Nutri-Score.
- Zutatenverzeichnis und Nährwerttabelle: Meist auf der Rückseite — das dichteste und wichtigste Feld. Vollständig und scharf, keine Zeile abgeschnitten.
- Mindesthaltbarkeitsdatum und Losnummer: Oft nicht beim übrigen Text, sondern auf Deckel, Boden oder einer Seitenlasche aufgedruckt — diese Stelle als eigenes Foto.
- Hersteller- oder Importeursangabe: Das Adressfeld; bei Importware auch das deutsche Rückenetikett des Importeurs.
- Im Zweifel: ein Foto mehr: Jede bedruckte Fläche sollte auf mindestens einem Bild vollständig zu sehen sein. Ein überzähliges Foto schadet nicht — eine fehlende Fläche schon.
So gelingen die Aufnahmen
- Senkrecht statt schräg: Frontal auf die Fläche halten. Schräge Aufnahmen verzerren die Schrift und kosten Lesegenauigkeit.
- Formatfüllend: Das Etikett soll das Bild ausfüllen. Lieber zwei Nahaufnahmen als eine Gesamtansicht, auf der die Zutatenliste nur wenige Pixel hoch ist.
- Scharf: Kurz warten, bis der Fokus sitzt, dann auslösen. Unscharfe Kleinschrift ist die häufigste Ursache für Lesefehler.
- Licht ohne Blitz: Folie und Glanzlack spiegeln. Gleichmäßiges Tageslicht von der Seite ist besser als Blitz; wandert eine Spiegelung über den Text, das Etikett leicht kippen.
- Nichts verdecken: Keine Finger, keine Gegenstände über dem Text — auch nicht die Münze (sie gehört neben das Etikett, nicht darauf).
Runde und gewölbte Verpackungen
Bei Dosen, Flaschen und Gläsern läuft der Text um die Wölbung und bricht am Bildrand ab. Die Prüfung ergänzt solche angeschnittenen Zeilen bewusst nicht — was am Rand abbricht, gilt als nicht lesbar, denn eine erratene Zutat wäre schlimmer als eine fehlende.
Fotografieren Sie gewölbte Verpackungen deshalb in mehreren überlappenden Aufnahmen: die Dose zwischen den Fotos ein Stück drehen, sodass jede Textspalte einmal mittig und unverzerrt im Bild steht. Bei einer typischen Konservendose sind das drei bis vier Aufnahmen rundum, dazu Deckel oder Boden mit dem Datumsaufdruck.
Die 1-Euro-Münze: Maßstab für die Schriftgröße
Art. 13 Abs. 2 LMIV schreibt für die Pflichtangaben eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm x-Höhe vor (0,9 mm bei Verpackungen unter 80 cm² größter Oberfläche). Aus einem Foto allein lässt sich das nicht bestimmen — niemand weiß, wie groß das Etikett wirklich ist. Es braucht einen Gegenstand bekannter Größe im Bild.
Legen Sie dafür eine 1-Euro-Münze (23,25 mm Durchmesser) direkt neben das Etikett, auf dieselbe Ebene, und machen Sie davon ein eigenes Foto. Beim Hochladen markieren Sie dieses Bild als Maßstabsfoto — es dient dann ausschließlich der Messung; sein Text (die Münzprägung) wird nicht mitgelesen und landet nicht in der Analyse.
Ohne Maßstabsfoto weist der Bericht den Prüfpunkt Schriftgröße als nicht beurteilbar aus — mit genau diesem Hinweis.
Mehrsprachige Verpackungen
Trägt die Verpackung mehrere Sprachfassungen, fotografieren Sie alle Felder — vor allem die vollständige deutsche Fassung, denn die Pflichtangaben für den deutschen Markt werden an ihr gemessen (Art. 15 LMIV, § 2 LMIDV). Fremdsprachige Zusatzfassungen sind zulässig und werden auf Widersprüche zur deutschen mitgelesen.
Das steht dann im Bericht
Die Prüfung sagt offen, wo ihre Grenzen liegen: Ohne Maßstabsfoto steht die Schriftgröße auf „nicht beurteilbar“. Eine Angabe, die auf keinem Foto auffindbar ist, führt zu einer Warnung mit Vorbehalt statt einer Beanstandung. Und Inhalte hinter QR-Codes — etwa ein elektronisches Zutatenverzeichnis bei Wein — werden nicht abgerufen; der Bericht weist dann auf die Handprüfung hin.
Häufige Fragen
- Warum ausgerechnet eine 1-Euro-Münze?
- Ihr Durchmesser ist genormt (23,25 mm) und sie ist überall zur Hand. Auch andere Euro-Münzen werden erkannt; die 1-Euro-Münze ist die Empfehlung, weil sie sich am zuverlässigsten vom Etikett abhebt.
- Wie viele Fotos soll ich hochladen?
- So viele, dass jede bedruckte Fläche einmal vollständig, scharf und unverzerrt zu sehen ist. Bei einem flachen Karton sind das meist zwei bis vier Aufnahmen, bei einer Dose drei bis vier rundum plus Deckel oder Boden — dazu gegebenenfalls das Maßstabsfoto mit der Münze.
- Die Folie spiegelt — was tun?
- Ohne Blitz fotografieren und für seitliches, gleichmäßiges Licht sorgen. Wandert die Spiegelung trotzdem über den Text, das Etikett flach streichen oder leicht kippen, bis die reflektierende Stelle neben dem Text liegt.
Mit vollständigen Aufnahmen liefert die Prüfung eine Konformitätsmatrix über 22 Prüfpunkte — von der Allergenhervorhebung bis zur Schriftgröße.
Mehr zur EtikettenprüfungStand: 17. August 2026. Diese Anleitung beschreibt das Verhalten der aktuellen Prüfversion.